Europäischer Gerichtshof: Zeiterfassung für Arbeitnehmer in Unternehmen wird Pflicht

Europäischer Gerichtshof: Zeiterfassung für Arbeitnehmer in Unternehmen wird Pflicht

Der Europäische Gerichtshof hat bereits im Mai 2019 entschieden, dass Arbeitgeber ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter einzuführen haben (Urteil vom 14.05.2019, Az. C-55/18). Schon ab der ersten Arbeitsstunde. Nach dieser Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof dieses Urteil zur Umsetzung an die EU-Mitgliedsstaaten weitergeleitet. Der deutsche Gesetzgeber hat bis heute nicht zu den in diesem Urteil aufgestellten Anforderungen Position bezogen oder eine gesetzliche Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes umgesetzt. Bisher sind gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Arbeitgeber nur dazu verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen.

Urteile des Amtsgerichts Emden zur Arbeitszeiterfassung

Mit Urteil vom 20.02.2020 – 2 Ca 94/19 und Urteil vom 24.09.2020 – 2 Ca 144/20 hat das Amtsgericht (AG) Emden die Sache nun selbst in die Hand genommen und könnte den Gesetzgeber damit überholt haben. Denn das Gericht entnimmt dem EuGH-Urteil eine bereits bestehende gegenwärtige unmittelbare Verpflichtung zur Errichtung eines Zeiterfassungssystems durch den Arbeitgeber mit weitreichenden Konsequenzen. Ansonsten könnte der Unternehmer bei Streitigkeiten mit dem Arbeitnehmer in Beweisnot geraten (Urteil vom Februar 2020). In einem ähnlichen Fall mit Urteil des Amtsgerichts Emden aus dem Herbst 2020 wurde dieser Weg nochmals bestätigt.

Die beiden Urteile zeigen, dass ein nicht unerhebliches Risiko besteht, wenn Unternehmen auf eine Arbeitszeiterfassung verzichten oder die Zeiterfassung nur unzureichend kontrollieren und unerwünschte Überstunden nicht unterbinden. Arbeitgeber sollten deshalb überprüfen, ob ihre Zeiterfassungssysteme den Anforderungen aus dem Urteil des EuGH genügen und bei Bedarf Anpassungen vornehmen.

Gesetzliche Regelungen zur Zeiterfassung in Deutschland

Erfassung der Arbeitszeiten für Arbeitnehmer.Bereits jetzt ist eine Zeiterfassung für Handwerker nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig! Die Zeiterfassung der individuell geleisteten Arbeit hat für beide im Arbeitsverhältnis stehende Parteien eine wichtige Bedeutung: Arbeitgeber können so ihre Arbeitskräfte kontrollieren, während Arbeitnehmer ihre geleistete Zeit nachweisen können. Im Moment besteht in Deutschland noch keine generelle Pflicht zu einer kompletten Arbeitszeiterfassung. Es gibt jedoch bereits jetzt Regelungen, die eingehalten werden müssen.

Um Arbeitnehmer zu schützen und Arbeitgebern bundesweit einheitliche Richtlinien vorzugeben, wurde 1994 das Arbeitszeitgesetz (Link zum ArbZG – Gesetze im Internet) erlassen, um Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und dergleichen zu regeln.

Sonderfälle für Home Office und Kurzarbeit während der Corona-Pandemie

Angesichts der aktuellen betrieblichen Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Pandemie sei noch darauf hingewiesen, dass Arbeitgeber besonderes Augenmerk auf eine stichhaltige Arbeitszeitdokumentation legen sollten, wenn sie Mitarbeiter im Home Office beschäftigen oder Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen. Dies gilt jedenfalls, wenn keine Konstellation von „Kurzarbeit Null“ vorliegt. Die Arbeitsagenturen sind angewiesen, für die Feststellung des Arbeitszeitausfalls entsprechende Arbeitszeitunterlagen beim Arbeitgeber einzufordern. Sollten diese nicht vorgelegt werden können, dürfte es nicht gelingen, den tatsächlichen Arbeitsausfall und damit die Voraussetzungen des Kurzarbeitergeldes zu belegen.

Mittel und Wege der Arbeitszeiterfassung

Da die Form der Arbeitszeiterfassung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist (von Erfassung auf Formularen/Listen bis hin zu elektronischen Hilfsmitteln) und zudem nicht jeder Job dem anderen gleicht (Mitarbeiter vor Ort oder mobil unterwegs), gibt es dementsprechend verschiedene Wege, eine solche Dokumentation der Arbeitszeiten vorzunehmen. Diese unterscheiden sich nicht nur in ihren Hilfsmitteln voneinander, sondern auch, wer die Aufzeichnung vornimmt oder ob sie gar automatisch ohne weiteres Zutun abläuft. Zu beachten sind in jedem Fall die Vorgaben für den Datenschutz und die Aufbewahrungsfristen der Daten.

Zeiterfassung mit der H&H Software

Prinzip Mobile Zeiterfassung

Auch unsere Kunden aus dem Handwerk, dem Handel und der Industrie, die seit vielen Jahren nun schon die H&H Software nutzen, haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass die Zeiterfassung für Arbeitnehmer immer wichtiger wird und dass sie schrittweise die technischen Voraussetzungen für eine Zeiterfassung im Unternehmen schaffen wollen. Und so wurde als Ergänzung des Basismoduls das Aufbaumodul “Zeiterfassung” programmiert.

Die Zeiterfassung erfolgt über Arbeitsscheine, an der Stempeluhr oder mobil via Internet. Die Erfassung der IST-Zeiten ist eine grundlegende Voraussetzung für eine effiziente Zwischen- und Nachkalkulation Ihrer Aufträge sowie die monatliche Lohnermittlung für Ihre Mitarbeiter. .

Für die Erfassung der IST-Zeiten bietet H&H vier Lösungen an:

  • manuelle Eingabe der Arbeitsscheine
  • manuelle Eingabe an der Stempeluhr
  • mobile Zeiterfassung (Handy, Tablet, Windows-Computer)
  • Erfassung der IST-Zeiten über elektronische Zeiterfassungssysteme (Schnittstellen zu ADC, DIGI u. w.)

Zusätzlich können soziale Stunden wie Urlaub, Feiertag, Krank, Lehrgang und beliebige weitere in einem Zuge über das die „Globale Zeitbuchung“ erfasst werden.

Wenn wir Ihnen bei der Vorbereitung Ihres Unternehmens auf die computergestützte, elektronische Erfassung der Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter/-innen behilflich sein können, stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Die H&H Software ist dann – angepasst an Ihre Bedürfnisse und die Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort – genau die richtige Lösung. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf. Wir freuen uns darauf!

Quelle: Arbeitsrechte.de

Hinweis: Die von uns bereitgestellte Information im oberen Abschnitt stellt keine rechtliche Beratung dar. Sollten Sie Fragen zum Sachverhalt haben, so wenden Sie sich an einen fachkundigen Anwalt für Arbeitsrecht.

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