Change Log vom 11.08.2021
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Das Bundesministerium der Finanzen hat mit seinem Schreiben vom 26. Februar 2021 die Verfahrensweise zur Abschreibung von Wirtschaftsgütern im Bereich der Computerhardware und Software angepasst. Aus dem Schreiben: „Diese Wirtschaftsgüter unterliegen aufgrund des raschen technischen Fortschritts einem immer schnelleren Wandel. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die der Abschreibung nach § 7 Einkommensteuergesetz (EStG) zugrunde zu legen ist, wurde für diese Wirtschaftsgüter allerdings seit rund 20 Jahren nicht mehr geprüft und bedarf deshalb einer Anpassung an die geänderten tatsächlichen Verhältnisse.“ Bisher ist man…
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