Software Zeiterfassung für Arbeitnehmer

Software Zeiterfassung für Arbeitnehmer

Das große Thema “Zeiterfassung für Arbeitnehmer”, auf das wir bereits im Februar dieses Jahres hingewiesen haben, taucht aktuell wieder in allen Schlagzeilen auf. Der Europäische Gerichtshof hatte schon im Mai 2019 entschieden, dass Arbeitgeber ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter einzuführen haben (Urteil vom 14.05.2019, Az. C-55/18). Schon ab der ersten Arbeitsstunde. Nach dieser Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof dieses Urteil zur Umsetzung an die EU-Mitgliedsstaaten weitergeleitet. Bisher sind gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Arbeitgeber nur dazu verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen.

Der deutsche Gesetzgeber hat bis heute keine Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgenommen. Nun wird aber in Politik und Wirtschaft wieder diskutiert, wie diese Regelungen in bestehendes Recht umgesetzt werden können, denn man kann davon ausgehen, dass eine Neuregelung kommen muss.

Software Zeiterfassung für Arbeitnehmer

Rechtswirksame Urteile von Amtsgerichten zeigen, dass ein nicht unerhebliches Risiko besteht, wenn Unternehmen auf eine Arbeitszeiterfassung verzichten oder die Zeiterfassung nur unzureichend kontrollieren und unerwünschte Überstunden nicht unterbinden. Arbeitgeber sollten deshalb überprüfen, ob ihre Zeiterfassungssysteme den Anforderungen aus dem Urteil des EuGH genügen und bei Bedarf Anpassungen vornehmen.

Gesetzliche Regelungen zur Zeiterfassung in Deutschland

Bereits jetzt ist eine Zeiterfassung für Arbeitnehmer nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig! Die Zeiterfassung der individuell geleisteten Arbeit hat für beide im Arbeitsverhältnis stehende Parteien eine wichtige Bedeutung: Arbeitgeber können so ihre Arbeitskräfte kontrollieren, während Arbeitnehmer ihre geleistete Zeit nachweisen können. Im Moment besteht in Deutschland noch keine generelle Pflicht zu einer kompletten Arbeitszeiterfassung. Es gibt jedoch bereits jetzt Regelungen, die eingehalten werden müssen. Um Arbeitnehmer zu schützen und Arbeitgebern bundesweit einheitliche Richtlinien vorzugeben, wurde 1994 das Arbeitszeitgesetz (Link zum ArbZG – Gesetze im Internet) erlassen, um Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und dergleichen zu regeln. Auch in der Corona-Zeit (mit Kurzarbeit und Home Office) musste besonderes Augenmerk auf die korrekte Erfassung der Arbeitszeiten gerichtet werden.

Mittel und Wege der Arbeitszeiterfassung

Da die Form der Arbeitszeiterfassung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist (von Erfassung auf Formularen/Listen bis hin zu elektronischen Hilfsmitteln) und zudem nicht jeder Job dem anderen gleicht (Mitarbeiter vor Ort oder mobil unterwegs), gibt es dementsprechend verschiedene Wege, eine solche Dokumentation der Arbeitszeiten vorzunehmen. Diese unterscheiden sich nicht nur in ihren Hilfsmitteln voneinander, sondern auch, wer die Aufzeichnung vornimmt oder ob sie gar automatisch ohne weiteres Zutun abläuft. Zu beachten sind in jedem Fall die Vorgaben für den Datenschutz und die Aufbewahrungsfristen der Daten.

Zeiterfassung mit der H&H Software

Prinzip Mobile Zeiterfassung

Auch unsere meist mittelständischen Kunden aus dem Handwerk, dem Handel und der Industrie, die seit vielen Jahren nun schon die H&H Software nutzen, haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass die Zeiterfassung für Arbeitnehmer immer wichtiger wird und dass sie schrittweise die technischen Voraussetzungen für eine Zeiterfassung im Unternehmen schaffen wollen. Und so wurde als Ergänzung des Basismoduls das Aufbaumodul “Zeiterfassung” programmiert.

Die Erfassung der IST-Zeiten ist eine grundlegende Voraussetzung für eine effiziente Zwischen- und Nachkalkulation Ihrer Aufträge sowie die monatliche Lohnermittlung für Ihre Mitarbeiter.

Für die Erfassung der IST-Zeiten bietet H&H vier Lösungen an:

  • manuelle Eingabe der Arbeitsscheine
  • manuelle Eingabe an der Stempeluhr
  • mobile Zeiterfassung (Handy, Tablet, Windows-Computer)
  • Erfassung der IST-Zeiten über elektronische Zeiterfassungssysteme (Schnittstellen zu ADC, DIGI u. w.)

Zusätzlich können soziale Stunden wie Urlaub, Feiertag, Krank, Lehrgang und beliebige weitere in einem Zuge über das die „Globale Zeitbuchung“ erfasst werden.

Wenn wir Ihnen bei der Vorbereitung Ihres Unternehmens auf die computergestützte, elektronische Erfassung der Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter/-innen behilflich sein können, stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Die H&H Software ist dann – angepasst an Ihre Bedürfnisse und die Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort – genau die richtige Lösung. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf. Wir freuen uns darauf!

Quelle: Arbeitsrechte.de

Hinweis: Die von uns bereitgestellte Information im oberen Abschnitt stellt keine rechtliche Beratung dar. Sollten Sie Fragen zum Sachverhalt haben, so wenden Sie sich an einen fachkundigen Anwalt für Arbeitsrecht.

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