Steuerrecht: Sonderregelungen zum Investitionsabnutzungsbetrag (IAB)
Erklärung: Investitionsabnutzungsbetrag Vom Investitionsabnutzungsbetrag (kurz: IAB) profitieren speziell kleinere und mittelständische Firmen. Steuerpflichtige haben dadurch die Erlaubnis, die Abschreibung eines abnutzbaren Wirtschaftsguts im Rahmen von maximal 40 Prozent um bis zu drei Jahre früher durchzuführen. Firmen müssen seit 2015/2016 für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung sie planen, keine Liste mehr führen. Auch eine „konkrete Investitionsabsicht“ muss nicht mehr angegeben werden. Die Verrechnung des IAB ist im Rahmen der Dreijahresfrist nach Belieben bei begünstigten Anschaffungen möglich. Auf diese Weise können Unternehmer in regelmäßigen…